B - Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung

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Jeder Mensch hat die Möglichkeit durch eine Betreuungsverfügung dem Gericht im Voraus Vorschläge zu unterbreiten wie eine Betreuung für den Fall, dass sie nötig wird, aussehen sollte. Wichtigste Angabe ist sicherlich, welche Person die Betreuung übernehmen soll und welche auf gar keinen Fall.

Des Weiteren kann eine Betreuungsverfügung auch Vorgaben an den Betreuer enthalten beispielsweise Wünsche, Gewohnheiten oder ob eine eventuell notwendige Pflege zu Hause oder im Heim stattfinden soll. Es ist durchaus sinnvoll eine Betreuungsverfügung mit einer Patientenverfügung zu kombinieren. Eine Vorsorgevollmacht kann oftmals der Bestellung eines Betreuers vorbeugen.