Ambulante Pflege Oelsnitz

Brauchen Sie Unterstützung im Alltag – wollen aber weiterhin in den eigenen vier Wänden leben? Dann sind wir für Sie da. Unser ambulanter Pflegedienst begleitet Sie in Oelsnitz, Stollberg und Umgebung – verlässlich, einfühlsam und ganz so, wie Sie es brauchen.

„Jeder Mensch ist anders – genau deshalb schauen wir genau hin. Wir helfen mit Herz und Verstand.“

Grit Landgraf, Pflegedienstleiterin

Unser Kompass für liebevolle Betreuung zu Hause.

  • Wertschätzung & Respekt

    Wir begegnen Menschen mit offenem Herzen – unabhängig von ihrem Glauben, ihrer Identität oder Herkunft.

  • Fürsorge & Nächstenliebe

    Mit liebevoller Zuwendung unterstützen wir Sie und Ihre Angehörigen in Ihrem vertrauten zu Hause.

  • Qualität & Kompetenz

    Unsere professionelle Pflege ist immer auf dem neuesten Stand und wird auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

  • Heute & in Zukunft

    Wir begleiten Sie und ihre Angehörigen in jeder Lebensphase, stets einfühlsam und Ihre Privatsphäre achtend.

Das bieten wir in der ambulanten Pflege Oelsnitz.

Manchmal ist es gut, wenn jemand da ist, der mit anpackt. Wir helfen beim Aufstehen, kochen gemeinsam oder begleiten Sie zum Arzt – ganz wie Sie es brauchen. Auch bei medizinischen Aufgaben sind wir für Sie da: Wir geben Medikamente, versorgen Wunden oder verabreichen Injektionen. Wer mit Diabetes lebt, bekommt eine abgestimmte Betreuung. Menschen mit Demenz begleiten wir mit festen Abläufen und viel Einfühlungsvermögen.

Wenn Angehörige selbst pflegen möchten, zeigen wir, wie es geht – Schritt für Schritt. Auch in schweren Zeiten bleiben wir an Ihrer Seite. Wir begleiten schwerstkranke Menschen bis zum Schluss – mit Erfahrung, Respekt und viel Herz.

Damit Sie zu Hause gut versorgt sind.

Entlastung spüren – auch finanziell.

Menschen mit Pflegegrad ab Stufe 1 steht ein Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu: Dieser beträgt 125 Euro im Monat. Der Betrag kann z. B. für Betreuungsangebote, Haushaltshilfen oder Begleitung zu Terminen genutzt werden. Voraussetzung: Die Leistungen müssen von anerkannten Anbietern erbracht werden. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.