Ambulante Pflege in Pasewalk
Sie sind auf Pflege angewiesen und möchten in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Manchmal wird die die Betreuung zu Hause zur Herausforderung – für Angehörige wie für Pflegebedürftige. Genau dann sind wir da. Unser ambulanter Pflegedienst in Pasewalk unterstützt Menschen jeden Alters – mit Erfahrung, Herz und einem Blick für das, was im Alltag zählt.

„Wir sind da, wenn Hilfe gebraucht wird – mit Fachwissen, Herz und einem offenen Blick für das, was wirklich zählt.“
Unser Kompass für liebevolle Betreuung zu Hause.
Das bieten wir in der ambulanten Pflege Pasewalk.
Wir versorgen pflegebedürftige Menschen jeden Alters in Pasewalk und Umgebung – einfühlsam, verlässlich und ganz nach individuellem Bedarf.
Ob Körperpflege, Essenszubereitung oder Hilfe im Haushalt: Wir unterstützen Sie dort, wo Sie es brauchen – damit Sie den Alltag so selbstbestimmt wie möglich gestalten können. Auch Arzttermine, Einkäufe oder Begleitungen gehören zu unserem Angebot. Für Menschen, die im Alltag mehr Unterstützung brauchen, bieten wir eine individuelle Betreuung – abgestimmt auf die jeweilige Lebenssituation und die persönlichen
Bedürfnisse. Wenn Ihre Angehörigen Pflegeaufgaben selbst übernehmen möchten, unterstützen wir sie mit fachlicher Anleitung. So werden viele Handgriffe leichter und sicherer.
Unser Team übernimmt auch medizinische Leistungen, die vom Arzt verordnet wurden – zum Beispiel Injektionen, Medikamentengabe oder Wundversorgung. Schwerstkranke Menschen begleiten wir in der letzten Lebensphase mit viel Erfahrung, Achtsamkeit und Würde.
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch einen Hausnotruf – für mehr Sicherheit in Ihrem Zuhause.
Damit Sie zu Hause gut versorgt sind.
Entlastung spüren – auch finanziell.
Menschen mit Pflegegrad ab Stufe 1 steht ein Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu: Dieser beträgt 125 Euro im Monat. Der Betrag kann z. B. für Betreuungsangebote, Haushaltshilfen oder Begleitung zu Terminen genutzt werden. Voraussetzung: Die Leistungen müssen von anerkannten Anbietern erbracht werden. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.