A - Altenpflegegesetz

Altenpflegegesetz

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Das Altenpflegegesetz (AltpflG) regelt die bundeseinheitliche dreijährige Ausbildung in der Altenpflege. Dadurch wird gewährleistet, dass jeder, der in Deutschland die Berufsbezeichnung Altenpfleger oder Altenpflegerin führt, die gleichen Inhalte in der Ausbildung lernt.

So wird eine gleichermaßen hohe Qualität in der Pflege im gesamten Bundesgebiet sichergestellt. Für den Altenpflegehelfer werden hingegen keine Standards festgesetzt.