E - Ersatzpflege

Ersatzpflege

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Die Ersatz- oder Verhinderungspflege wird notwendig, sobald ein pflegender Angehöriger aufgrund von Urlaub oder anderen Gründen absent ist. In diesen Fällen übernimmt eine Ersatzpflegekraft die ambulante Pflege des Bedürftigen.

Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss die abwesende Pflegeperson den Angehörigen aber seit mindestens sechs Monaten pflegen. Die Verhinderungspflege muss nicht unbedingt ambulant erfolgen, es ist auch möglich, sie in einer Einrichtung in Form der Kurzzeitpflege durchzuführen.