F - Familienpflegezeit

Familienpflegezeit

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Das Gesetz über die Familienpflegezeit hat zum Ziel die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege eines Angehörigen zu verbessern. Der Pflegende erhält die Möglichkeit für maximal zwei Jahre seine wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden zu verkürzen. Die Hälfte des dadurch entstehenden Verdienstausfalls wird durch ein zinsfreies Darlehen des Bundes ausgeglichen.

Nach Ablauf der Familienpflegezeit arbeitet der vormals Pflegende wieder seine vollen Stunden. Das volle Gehalt erhält er wieder, sobald das Minus, welches während der Pflegezeit dadurch entstanden ist, dass das Gehalt nicht proportional zur Arbeitszeit reduziert wurde, kompensiert ist.