F - Fixierung

Fixierung

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Unter Fixierung werden alle Maßnahmen verstanden, die die Bewegungsfreiheit einer Person einschränken. Dies entspricht in der Regel dem Straftatbestand der Freiheitsberaubung. Daher müssen strenge rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Fixierung vorzunehmen. Eine Möglichkeit wäre, dass der Patient selbst einverstanden ist. Eine zweite häufigere Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Rechtfertigungsgrund für die Fixierung vorliegt.

In Betracht kommen insbesondere Selbst- oder Fremdgefährdung. Darüber hinaus kann eine Fixierung auch auf richterlichen Beschluss hin erfolgen. Es werden drei Arten der Fixierung unterschieden. Bei der direkten oder unmittelbaren Fixierung wird der Patient körperlich durch beispielsweise Fixiergurte oder Zwangsjacken eingeschränkt. Ein Beispiel für eine räumliche Fixierung wäre eine geschlossene Station, die der Patient nicht verlassen kann und darf.

Außerdem kann chemisch mittels sedierender Medikamente fixiert werden. Für alle Arten gilt, die Fixierung ist immer das allerletzte Mittel und darf nur äußerst sparsam und gut begründet eingesetzt werden und keinesfalls als Bestrafung.