G - Generalvollmacht

Generalvollmacht

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Die Generalvollmacht ist die weitreichendste rechtliche Stellvertretung im deutschen Recht. Sie ermächtigt den Bevollmächtigten zur Vertretung des Vollmachtgebers in allen Angelegenheiten. Dazu gehören die Verfügung über Bankkonten und die Abwicklung von Angelegenheiten mit Versicherungen oder Behörden.

Gesondert geregelt werden müssen Fragen der medizinischen Versorgung. Diese können eindeutig in die Vollmacht mit aufgenommen werden oder sie werden separat durch eine Patientenverfügung geregelt. Auch über eine Unterbringung darf der Generalbevollmächtigte nur entscheiden, wenn er hierfür besonders ermächtigt ist.

Grundsätzlich ist eine Generalvollmacht nicht an eine bestimmte Form gebunden, es empfiehlt sich aber sie aus Beweisgründen schriftlich abzufassen, zumal für bestimmte Arten von Rechtsgeschäften, wie Grundstücksverkäufe sogar eine notarielle Beurkundung nötig ist.