G - Gesetzliche Pflegeversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung

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Als fünfte und jüngste Säule der Sozialversicherung schließt die Pflegeversicherung seit ihrer Einführung 1995 eine große Lücke im Sozialsystem, die lange bestand. Pflegeversicherung seit ihrer Einführung 1995 eine große Lücke im Sozialsystem, die lange bestand.

Der reguläre Beitragssatz liegt im Jahr 2017 bei 2,55%, Kinderlose zahlen 0,25% vom Einkommen zusätzlich, wobei die Beitragsbemessungsgrenze bei 4350,00 Euro monatlich liegt. Bei Pflegebedürftigkeit zahlt die Versicherung Pflegegeld an privat organisierte Betreuer. Darüber hinaus werden auch die Kosten für ambulante Pflegedienste je nach Pflegegrad übernommen und schließlich gibt es auch Zuschüsse für die stationäre Pflege in Einrichtungen.