Was kostet ein Platz im Pflegeheim?
Die Preise für einen Platz in einem Senioren-, Pflege- oder Altersheim variieren stark und sind vor allem von der Einrichtung, der Zimmerausstattung, dem Standort des Heims und dem Bundesland abhängig. Grundsätzlich setzen sie sich aber aus den folgenden Komponenten zusammen:
Pflege und Betreuung
Hierunter fallen alle Kosten für das Personal und die Materialien, welche für die Pflege und Betreuung der Heimbewohner notwendig sind. Sie werden auf alle Bewohner gleichmäßig und unabhängig vom Pflegegrad aufgeteilt. Den größten Teil davon übernimmt die Pflegeversicherung, einen geringeren Teil müssen die Bewohner selbst tragen.
Unterkunft
Diese Kosten sind vergleichbar mit den Betriebskosten einer Miete und werden ausschließlich vom Bewohner finanziert. Sie setzen sich v.a. aus den Energiekosten (Wasser, Heizung, Strom), Müllentsorgung, Haustechnik, Verwaltung sowie der Haus- und Wäschereinigung zusammen, jeweils inklusive der damit verbundenen Personalkosten.
Verpflegung
Die Verpflegungskosten entstehen mit der Vollpension aller Bewohner und beinhalten Kosten für Lebensmittel und Getränke, sowie die einhergehenden Personalkosten aus der Küche.
Investitionskosten
Dieser Kostenpunkt ist vergleichbar mit der Kaltmiete einer Wohnung, in der die Kosten für die Herstellung, Beschaffung, Wiederbeschaffung, Instandhaltung/-setzung sowie Miete und Pacht von betriebsnotwendigen Gebäuden und Anlagegütern (Küchen, Pflegebäder etc.) zusammengefasst werden. In einigen Bundesländern beteiligen sich gegebenenfalls die Sozialhilfeträger mit dem sogenannten Pflegewohngeld an den Investitionskosten des Pflegeheims.
Altenpflegeumlage I. u. II.
Diese Umlage wird jedes Jahr neu errechnet. Sie ist sowohl im stationären Bereich (Pflegeeinrichtung) als auch in der ambulanten Pflege oder der Tagespflege zu entrichten. Hierüber werden die Ausbildungskosten der ausbildenden Einrichtungen auf alle Pflegeeinrichtungen verteilt. Diese Umlage wird sich in den nächsten Jahren reduzieren und voraussichtlich 2025 auslaufen. Mit Einführung der generalistischen Pflegefachausbildung ab 01.01.2020 wird eine zweite Ausbildungsumlage nach dem neuen Ausbildungsgesetz erhoben. Diese wird jedes Jahr anhand unseres Umlagesatzes, der uns von einer neu gegründeten Stelle vorgegeben wird, berechnet und über die Pflegekassen überprüft und genehmigt.