H - Hilfsmittel

Hilfsmittel

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Hörgeräte, Rollstühle und weitere Gehhilfen sind allgemein bekannte Hilfsmittel, stellen aber nur einen Bruchteil der im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenversicherung aufgeführten Produkte dar. Der Begriff umfasst alle Gegenstände zur Krankenbehandlung oder Vorbeugung und Pflege von Behinderungen.

Vom Arzt verordnet werden die Kosten regelmäßig von der Krankenkasse übernommen, dies kann aber von weiteren Faktoren abhängen, insbesondere davon, ob das gewünschte Hilfsmittel im oben genannten Verzeichnis enthalten ist, ansonsten muss eine genauere Prüfung stattfinden.