K - Krankenpfleger

Krankenpfleger

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Die früher gebräuchlichen Berufsbezeichnungen Krankenpfleger bzw. Krankenschwester wurden seit Inkrafttreten des Krankenpflegegesetztes 2004 durch die Bezeichnungen Gesundheits- und Krankenpfleger/-in ersetzt. Die Pflegekräfte dürfen aber weiterhin die alten Bezeichnungen verwenden, wenn sie das wünschen. Die Berufsbezeichnungen sind staatlich geschützt, zur Erlangung muss eine dreijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule für Krankenpflege mit anschließender Prüfung absolviert werden.

Zu den Aufgaben der Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen gehören die eigenständige Pflege, Beobachtung, Betreuung und Beratung von pflegebedürftigen Menschen, sowohl ambulant als auch stationär. Nicht zu vernachlässigen sind auch die Dokumentation und Evaluation der pflegerischen Maßnahmen, die ebenfalls von den Gesundheits- und Krankenpflegern vorgenommen werden.