L - Langzeitpflege

Langzeitpflege

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Als Langzeitpflege wird die dauerhafte, stationäre Versorgung pflegebedürftiger Menschen aller Altersgruppen bezeichnet, die mindestens länger als vier Wochen andauert. Ein Pflegebedürftiger begibt sich erst dann in Langzeitpflege, wenn absehbar ist, dass weder mit ambulanter, teilstationärer noch mit Kurzzeitpflege eine optimale Betreuung möglich ist. Üblicherweise leiden die Patienten an chronischen Erkrankungen oder sind aufgrund eines Unfalls pflegebedürftig geworden.