P - Patientenverfügung

Patientenverfügung

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Bei der Patientenverfügung handelt es sich um ein vom Patienten verfasstes Dokument, welches idealerweise frühzeitig und in Absprache mit dem behandelnden Arzt erstellt wird. Der Patient hält schriftlich fest, inwiefern er im Notfall medizinisch und pflegerisch behandelt werden möchte, wenn er kognitiv nicht mehr in der Lage ist, selbst darüber zu entscheiden (beispielsweise beim Wachkoma, Herzstillstand, etc.).

Die Verfügung kann ebenfalls eine Unterlassung oder Einschränkung der medizinischen Versorgung regeln. Dadurch wird sichergestellt, dass der Wille des Patienten – auch, wenn er nicht mehr selbstständig geäußert werden kann – trotzdem zweifelsfrei ersichtlich wird und dementsprechend umgesetzt werden kann. Hierunter fallen zum Beispiel eine künstliche Beatmung oder auch die Palliativmedizin. Die Patientenverfügung ist für Pflegepersonal und Ärzte rechtlich bindend.