Als Pflegefachkraft wird eine Person bezeichnet, die eine staatliche Abschlussprüfung als Altenpfleger oder Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger abgeschlossen hat. Sie helfen pflegebedürftigen Personen und unterstützen sie bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben. Ebenso sind sie Ansprechpartner bei Sorgen und Nöten für Patienten und Angehörige.