V - Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

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Bei der Vorsorgevollmacht wird die Entscheidungsgewalt über Behandlungen oder gesetzliche Sachverhalte des Pflegebedürftigen auf eine andere Person (z.B. Familienmitglieder) übertragen. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, welche Person im Notfall stellvertretend für den Patienten zum Beispiel über dessen ärztliche Versorgung entscheiden darf. Sie wird idealerweise ergänzend zur Patientenverfügung erstellt, die festlegt, in welche Behandlungen der Patient einwilligt beziehungsweise welchen er widerspricht.