A - Altenpflegeumlage I. u. II

Altenpflegeumlage I. u. II

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Diese Umlage wird jedes Jahr neu errechnet. Sie ist sowohl im stationären Bereich (Pflegeeinrichtung) als auch in der ambulanten Pflege oder der Tagespflege zu entrichten. Hierüber werden die Ausbildungskosten der ausbildenden Einrichtungen auf alle Pflegeeinrichtungen verteilt. Diese Umlage wird sich in den nächsten Jahren reduzieren und voraussichtlich 2025 auslaufen. Mit Einführung der generalistischen Pflegefachausbildung ab 01.01.2020 wird eine zweite Ausbildungsumlage nach dem neuen Ausbildungsgesetz erhoben. Diese wird jedes Jahr anhand unseres Umlagesatzes, der uns von einer neu gegründeten Stelle vorgegeben wird, berechnet und über die Pflegekassen überprüft und genehmigt.

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