Pflege, die stärkt. Für Tage, die gut tun.
Das Leben steckt voller Höhen und Tiefen – und manchmal brauchen Menschen Unterstützung auf Zeit. Wir kümmern uns um Sie, wenn Ihre Angehörigen eine Auszeit brauchen oder Sie nach einem Aufenthalt im Krankenhaus auf Pflege angewiesen sind. Mit professioneller Pflege und liebevoller Betreuung sind wir für Sie da.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege bei uns.
Gut umsorgt sein, wenn Unterstützung gebraucht wird – das ermöglicht unsere Kurzzeit- & Verhinderungspflege. Sie wohnen in einem komfortablen Zimmer und werden von unserem qualifizierten Pflegepersonal rund um die Uhr liebevoll betreut. Wir kümmern uns bei Bedarf auch um Ihre medizinische Nachsorge, damit Sie rasch wieder zu Kräften kommen.
Ein abwechslungsreiches Freizeitangebot bringt Struktur in Ihren Tag und fördert Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Ob Gymnastik, Gedächtnistraining, interessante Ausflüge oder entspannte Spaziergänge – jeder Tag ist lebendig und individuell gestaltet. Auch kulinarisch dürfen Sie sich auf Genuss freuen: unsere Küche bereitet alle Mahlzeiten frisch zu und geht gern auf besondere Bedürfnisse ein. Zudem können Sie individuelle Leistungen in Anspruch nehmen, wie Krankengymnastik, Ergotherapie, oder einen Friseurbesuch.
Wir sorgen für ein liebevolles zu Hause auf Zeit, in dem Sie sich aufgehoben fühlen. Dabei können sich Ihre Angehörigen entspannt ausruhen – mit dem guten Gefühl, dass Sie professionell betreut sind.
Genießen Sie eine unbeschwerte Zeit in herzlicher Gemeinschaft.
Unser Kompass für kurzzeitige Pflege mit Herz.
Das bieten wir in der Kurzzeit & Verhinderungspflege.
Kurzzeit & Verhinderungspflege - was ist der Unterschied?
Eine Kurzzeitpflege können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie vorübergehenden auf Unterstützung angewiesen sind, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Die sogenannte Verhinderungspflege (auch Urlaubspflege genannt) soll pflegende Angehörige entlasten. Sie kann beansprucht werden, wenn diese die Pflege für eine gewisse Zeit nicht übernehmen können. Kurzzeit- und Verhinderungspflege können kombiniert werden.
Häufige Fragen rund um die Kurzzeit- und Verhinderungspflege
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Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte stationäre Betreuung in einem Pflegeheim. Sie wird häufig nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Übergangssituationen genutzt, wenn die Versorgung zuhause vorübergehend nicht möglich ist.
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Kurzzeitpflege eignet sich beispielsweise nach einer Operation, während einer Krankheit oder wenn pflegebedürftige Menschen vorübergehend intensivere Betreuung benötigen.
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Menschen mit anerkanntem Pflegegrad haben in der Regel Anspruch auf Kurzzeitpflege. Die Pflegekasse übernimmt abhängig vom Pflegegrad einen Teil der Kosten.
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Kurzzeitpflege kann normalerweise bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden. Die genaue Dauer richtet sich nach der individuellen Situation und den verfügbaren Leistungen der Pflegekasse.
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Verhinderungspflege, auch Urlaubspflege genannt, ist eine zeitweise stationäre Betreuung im Pflegeheim. Sie unterstützt pflegebedürftige Menschen, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind — zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder persönlicher Termine.
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Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht sichergestellt werden kann und pflegende Angehörige Entlastung benötigen.
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Kurzzeitpflege wird meist nach Krankenhausaufenthalten oder in pflegerischen Übergangssituationen genutzt. Verhinderungspflege dient dagegen vor allem der Entlastung pflegender Angehöriger bei vorübergehender Abwesenheit. Beide Leistungen können stationär im Pflegeheim stattfinden.
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Die Pflegekasse übernimmt bei anerkanntem Pflegegrad abhängig von der individuellen Situation einen Teil der Kosten für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.