B - Beatmungspflege

Beatmungspflege

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Viele pflegebedürftige Menschen sind auf die zeitweise oder dauerhafte Sauerstoffzufuhr durch ein Beatmungsgerät angewiesen. Im Rahmen der Beatmungspflege kann dies gemäß dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ beim Bedürftigen zu Hause geschehen.

Über die Art und Einstellung der Beatmung muss selbstverständlich ein Arzt entscheiden; die regelmäßigen Überprüfungen und Patientenbesuche können dann von examinierten Pflegefachkräften übernommen werden.