Mit den Pflegestärkungsgesetzen hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen im Bereich der Pflege vorgenommen.
Das erste Pflegestärkungsgesetz ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und weitet die Unterstützung von Pflegebedürftigen und Angehörigen aus. Insbesondere wurden Leistungen und Mittel für die häusliche und die ambulante Pflege ausgeweitet. Zudem wurden Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege ausgebaut.
Das zweite Pflegestärkungsgesetz ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten und umfasst weitreichende Änderungen. Das Gesetz ändert u. a. den Pflegebedürftigkeitsbegriff und führt neue Begutachtungsrichtlinien ab dem 1. Januar 2017 ein. Die drei Pflegestufen werden in fünf Pflegegrade überführt (siehe auch Überleitung Pflegestufen in Pflegegrade)
Die Neuerungen des dritten Pflegestärkungsgesetzes treten mehrheitlich zum 1. Januar 2017 in Kraft. Das Gesetz stärkt in erster Linie die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen, u. a. im Feld der Pflegeberatung, und umfasst Maßnahmen zur Prävention von Abrechnungsbetrug.
Siehe auch
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